Strafrecht für Polizistinnen und Polizisten

Rechtsanwalt Marius Luciano, LL.M. legt aus Überzeugung einen seiner beiden Schwerpunkte im Strafrecht auf die Verteidigung von Polizistinnen und Polizisten, da er seit Jahren Lehrbeauftragter für Strafrecht im Bachelorstudiengang Polizeivollzugsdienst an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW ist.

 

Im Rahmen der Strafverteidigung von Polizistinnen und Polizisten gehen wir oft erst einmal von der Grundhypothese aus, dass man im Einsatzgeschehen grundsätzlich alles richtig machen wollte, was jedoch manchmal strafrechtlich überprüft wird.

 

Die alltäglichen Einsatzsituationen können dynamisch sein und entsprechen nicht immer dem, was man aus der Einsatzlehre von der Hochschule mitgenommen hat. Aus der Situation heraus kann im Einzelfall der Vorwurf einer Körperverletzung im Amt, einer fahrlässigen Tötung oder gar einer vosrätzlichen Tötung im Raum stehen.

 

Aber auch Unachtsamkeiten unter dem Eindruck von Stresssituationen können schnell in Strafbarkeitsvorwürfe münden, wie zum Beispiel die Nichtaufnahme einer Verkehrsunfallflucht, weil der Geschädigte den Schädiger zwischenzeitlich gestellt und sich mit ihm zivilrechtlich geeinigt hat, sodass eine Strafvereitelung im Amt im Raum stehen kann.

 

In solchen Fällen ist die frühestmögliche Mandatierung eines Rechtsanwalts dringend erforderlich, da neben den strafrechtlichen Sanktionen auch das spätere Disziplinarverfahren im Blick behalten werden muss, das bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt wird.

Aus einem positiven Ausgang des Strafverfahrens folgt dann auch oftmals der positive Ausgang des Disziplinarverfahrens. Bereits die Mandatierung im Ermittlungsverfahren erhöht daher die Chancen auf einen positiven Ausgang im Verhältnis zu einer späten Mandatierung.

Rechtsanwalt Marius Luciano, LL.M. ist bundesweit tätig. Unter anderem war er bis zur Verfahrenseinstellung für seinen Mandanten auch als Verteidiger im Verfahren über sogenannte Aufnahmerituale beim MEK Leipzig tätig. In diesem Verfahren hat er im Rahmen der Strafverteidigung auch einen Fachaufsatz zu einer zentralen und noch nicht abschließend geklärten rechtlichen Fragestellung verfasst:

 

  • "Zur Strafbarkeit von Aufnahmeritualen bei Spezialeinheiten mit nicht
    lebensgefährlichen beziehungsweise nicht schweren Verletzungsfolgen am aktuellen Fallbeispiel „Mobiles Einsatzkommando (MEK) Leipzig“
    , in: "KriPoZ- Kriminalpolitische Zeitschrift" (KriPoZ), 04/2024, S. 251 bis 258, ISSN 2509-6826

 

Der Aufsatz ist direkt abrufbar mit einem Klick unten auf "KriPoZ":

 

Nachstehend: Beispiel zur Presseberichterstattung zum vorstehenden Fall (Merkur.de vom 22.12.2022; Beginn der strafrechtlichen Ermittlungen):

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