RECHTSGEBIETE
Leistungsangebot im Überblick
"Eine erfolgreiche Mandatsführung hat drei Säulen: Kompetenz, Strategie und Engagement."
Dr. Marius Luciano, LL.M.
Rechtsanwalt
Leistungsangebot im Überblick
Die 2015 von Rechtsanwalt Dr. Marius Luciano, LL.M. in Meerbusch gegründete RheinAdvokat Rechtsanwaltskanzlei ist aus Überzeugung und Heimatverbundenheit entstanden, wenngleich inzwischen vermehrt überregionale Mandate betreut werden.
Der wachsende Bedarf für spezialisierte Rechtsberatung inmitten der Metropolregion
Rhein-Ruhr ist eine vielfältige und spannende Aufgabe.
Die Herausforderung liegt darin, sich durch qualitativ hochwertige sowie individuelle Beratung im Feld der Mitbewerber täglich neu zu
behaupten.
Der Mandant muss sich in fachlich kompetenten Händen wissen, die ihn verwantwortungsvoll und zielorientiert durch das jeweilige rechtliche Problem führen, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Das ist der Anspruch.
Als digitalisierte Kanzlei setzen wir auf moderne Arbeitsmittel, die eine effiziente Mandatsführung garantieren, ohne auf den persönlichen Kontakt zu verzichten.
Die Schwerpunkte der Kanzlei sind:
Im Arbeitsrecht beraten wir sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer. Kernthemen sind hier Kündigung, Abmahnung, Ermahnung und Rechtsfragen zum Arbeitsvertrag sowie Aufhebungsvertrag.
Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so greifen wir im Bereich der Kündigungsschutzklagen auf eine jahrelange Erfahrung zurück.
Aber auch exotischere Problemstellungen, wie Beschäftigungsverbote bzw. Stillbeschäftigungsverbote sind bei uns willkommen.
Im Strafrecht sind unsere Themen insbesondere das Medizin- und Arztstrafrecht sowie Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht und das Beamtenstrafrecht mit dem disziplinarrechtlichen Überhang.
Unsere Philosophie ist die zielorientierte Durchsetzung Ihrer Rechte oder die Abwehr unberechtigter Ansprüche, ohne im Einzelfall die Wirtschaftlichkeit aus dem Auge zu verlieren.
Wichtig für Sie ist die realistische Einschätzung von Kosten und Nutzen. Das bedeutet kein unwirtschaftliches Handeln um jeden Preis. Oft lassen sich jahrelange Rechtsstreitigkeiten mit einer vorausschauenden Vertretung im Vorfeld vermeiden.
Im Strafrecht steht weniger die Wirtschaftlichkeit im Zentrum.
Wir verfolgen gerade im Medizin- und Arztstrafrecht den Ansatz einer Beendigung des Strafverfahrens im Ermittlungsverfahren, sofern es der Tatvorwurf zulässt. Das ist wichtig, um berufsrechtliche Konsequenzen und eine etwaige Rufschädigung wenigstens zu minimieren.
Das gilt ebenso für Beamte, bei denen man neben dem Strafbarkeitsvorwurf das Dienstrecht antizipieren muss.
Die Strafverteidigung dieser beiden Berufsgruppen - Mediziner und Amtsträger; insbesondere Polizeibeamte - bedarf daher eines besonderen Feingefühls und taktischer Versiertheit aufgrund drohender Nebenfolgen im Berufs- bzw. Dienstrecht.
Welcher Weg für Sie optimal ist, wird sich dann nach einer individuellen Beratung herausstellen.