"Eine zielorientierte Mandatsbetreuung erfordert stets fachliche Kompetenz und persönliches Engagement."

RECHTSGEBIETE

Leistungsangebot im Überblick

Arbeitsrecht

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung mit großer Erfahrung

Medizinrecht

Medizinrecht mit fachspezifischer Qualifikation für Leistungserbringer

Medizinstrafrecht

Medizinstrafrecht für Leistungserbringer muss das Berufsrecht im Blick behalten

Strafrecht

Strafverteidigung;  Herausforderung,

der wir uns mit Leidenschaft stellen

 
EFFIZIENT
 
Wenig Vorlaufzeit bei der Mandatierung, digitalisiertes Arbeiten und direkter Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt bedeuten ein effizientes Zeitmanagement bei der Mandatsbetreuung.
 

 

PERSÖNLICH

 
Der persönliche Kontakt zwischen Mandant und Rechtsanwalt ist unersetzlich.
Er schafft erst die Grundlage für ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis.
 

 

INDIVIDUELL

Ihre rechtliche Beratung und Vertretung erfolgt individuell unter Berücksichtigung der Eigenheiten des Sachverhaltes, an die dann eine Strategie angepasst wird.

 

Die Kanzlei...

Die im Jahr 2015 von Rechtsanwalt Marius Luciano, LL.M. in Meerbusch gegründete RheinAdvokat Rechtsanwaltskanzlei ist aus Überzeugung und Heimatverbundenheit entstanden, wenngleich auch zahlreiche überregionale Mandate betreut werden - insbesondere im Medizinsektor, aber auch Mittelständler und Privatpersonen sowie ein MDAX-Unternehmen.

 

Der wachsende Bedarf für spezialisierte Rechtsberatung inmitten der Metropolregion Rhein-Ruhr ist eine vielfältige und spannende Aufgabe.
Die Herausforderung liegt darin, sich durch qualitativ hochwertige sowie individuelle Beratung im Feld der Mitbewerber täglich neu zu behaupten.

Der Mandant muss sich in fachlich kompetenten Händen wissen, die ihn verwantwortungsvoll und zielorientiert durch das jeweilige rechtliche Problem führen, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Das ist unser Anspruch.

 

Als digitalisierte Kanzlei setzen wir auf moderne Arbeitsmittel, die eine effiziente Mandatsführung garantieren, ohne auf den persönlichen Kontakt zu verzichten.

Die Schwerpunkte der Kanzlei sind:

Im Arbeitsrecht beraten wir sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer. Kernthemen sind hier sicher KündigungAbmahnungErmahnung und Rechtsfragen zum Arbeitsvertrag sowie Aufhebungsvertrag.

Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so greifen wir im Bereich der Kündigungsschutzklagen auf eine jahrelange Erfahrung zurück.
Aber auch exotischere Problemstellungen, wie Beschäftigungsverbote bzw. Stillbeschäftigungsverbote sind bei uns willkommen.

Im Strafrecht sind unsere Themen insbesondere das Beamten- und Arbeitsstrafrecht, wobei wir die arbeits- sowie dienstrechtlich drohenden Nebenfolgen im Blick behalten. Ebenso verteidigen wir im Bereich der Verkehrsstraftaten sowie Ordnungswidrigkeiten und in Teilen des allgemeinen Strafrechts. Beim Medizinstrafrecht gehört ebenfalls das Berufsrecht zu unserem Leistungsangebot.

 

Zu den vorstehenden Bereichen berät Sie gerne Rechtsanwalt Marius Luciano, LL.M., Master of Laws im Medizinrecht (Universität Düsseldorf) und Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW.

 

Ergänzend zu obigen Rechtsgebieten deckt Rechtsanwalt Bernd Kehrberg, MR. a.D. in Bürogemeinschaft die Bereiche öffentliches Recht und Compliance ab; hier ebenso im medizinrechtlichen Sektor, wobei Mandate teils gemeinsam betreut werden. Er greift dabei auf seine jahrzehntelange Erfahrung beim Land NRW und auf seine internationalen Vortragstätigkeiten zurück.

... und ihre Philosophie

Unsere Philosophie setzt im Arbeits- und Medizinrecht bei einer wirtschaftsorientierten Beratung an, die zielorientiert die Durchsetzung Ihrer Rechte oder die Abwehr unberechtigter Ansprüche verfolgt. Wichtig für Sie ist dabei die realistische Einschätzung von Kosten und Nutzen in Ihrem Sinne. Das bedeutet kein unwirtschaftliches Handeln um jeden Preis. Oft lassen sich jahrelange Rechtsstreitigkeiten mit einer vorausschauenden Vertretung im Vorfeld vermeiden.

 

Im Strafrecht verfolgen wir gerade im Medizin- und Arztstrafrecht den Ansatz einer Beendigung des Strafverfahrens im Ermittlungsverfahren, sofern es der Tatvorwurf zulässt. Das ist wichtig, um berufsrechtliche Konsequenzen und eine etwaige Rufschädigung zu minimieren oder gar auszuschließen.
Das gilt ebenso für Beamte, bei denen man neben dem Strafbarkeitsvorwurf auch das Dienstrecht im Blick haben muss. Die Strafverteidigung dieser beiden Berufsgruppen - Mediziner und Amtsträger; insbesondere Polizeibeamte - bedarf daher eines besonderen Feingefühls und taktischer Versiertheit aufgrund etwaiger Nebenfolgen im Berufs- bzw. Dienstrecht.

 

Welcher Weg für Sie optimal ist, wird sich dann nach einer individuellen Beratung herausstellen.