Das allgemeine Zivilrecht umfasst grundsätzlich alle Rechtsbeziehungen privatrechtlicher Akteure untereinander - Mitgesellschafter, Käufer und Verkäufer usw. - aber auch nicht freiwillige Rechtsbeziehungen, wie im Bereich des gesetzlichen Schadensersatzes und bei Schmerzensgeldansprüchen. Solche Ansprüche können zum Beispiel aus einem Verkehrsunfall resultieren.
Allerdings umfasst das Zivilrecht derart viele Rechtsgebiete, dass eine abschließende Aufzählung dessen, was wir leisten oder auch nicht leisten nicht zielführend ist. Fragen Sie gerne unverbindlich per E-Mail oder Telefon an. Das ist keine Erstberatung und damit gleichermaßen kostenfrei sowie ratsam. Fällt ein Mandat nicht unseren Kompetenzbereich, wie zum Beispiel das gesamte Erb- oder Familienrecht, lehnen wir es ab und versuchen Ihnen dabei zu helfen, einen geeigneten Kollegen zu finden.